Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge (SEP)

Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge (SEP)

Ausbildung zur (Wieder-)Erlangung der Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge (SEP (Land), auch zur Wiedererlangung bzw. Erneuerung der Klassenberechtigung nach Ablauf oder Verfall

Voraussetzungen

Allgemeines

Das notwendige Training zur Erlangung der Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge SEP(land) ist abhängig von der Zeit, die seit dem Ablauf der Klassenberechtigung verstrichen ist.

Ablauf der Klassenberechtigung seit weniger als 3 Jahren
  • In einem Trainingsflug mit einem unserer Fluglehrer wird der erforderliche Trainingsaufwand ermittelt
  • Durchführung des Trainings (falls notwendig)
  • Ausstellen des Trainings-Zertifikats durch die ATO
  • Praktische Prüfung mit einem CRE(A) SEP oder FE(A)
Ablauf der Klassenberechtigung seit mehr als 3 Jahren

Auffrischen der Theoretischen Kenntnisse begleitend zu den praktischen Trainingseinheiten

Praktisches Training:

mindestens 3 Stunden, darin enthalten:

  • 10 Starts und Landungen mit einem Fluglehrer an Bord
  • 10 Starts und Landungen Solo

 

Im Anschluss praktische Prüfung mit einem CRE(A) SEP oder FE(A)

Gültigkeit & Verlängerung
  • Gültigkeit: 2 Jahre
  • Verlängerung:
    • 12 Stunden SEP (davon 6 Std. als PIC) mit 12 Landungen inkl. einem Flug mit Fluglehrer innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung oder
    • Befähigungsüberprüfung mit CRE(A) oder FE(A)

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