Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge (SEP)
Ausbildung zur (Wieder-)Erlangung der Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge (SEP (Land), auch zur Wiedererlangung bzw. Erneuerung der Klassenberechtigung nach Ablauf oder Verfall

Voraussetzungen
- EASA LAPL(A), PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A)
- Medical mind. Klasse 2 (bzw. Klasse 3 bei LAPL(A)
- ICAO Language Proficiency Deutsch oder Englisch minimum Level 4
Allgemeines
Das notwendige Training zur Erlangung der Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge SEP(land) ist abhängig von der Zeit, die seit dem Ablauf der Klassenberechtigung verstrichen ist.
Ablauf der Klassenberechtigung seit weniger als 3 Jahren
- In einem Trainingsflug mit einem unserer Fluglehrer wird der erforderliche Trainingsaufwand ermittelt
- Durchführung des Trainings (falls notwendig)
- Ausstellen des Trainings-Zertifikats durch die ATO
- Praktische Prüfung mit einem CRE(A) SEP oder FE(A)
Ablauf der Klassenberechtigung seit mehr als 3 Jahren
Auffrischen der Theoretischen Kenntnisse begleitend zu den praktischen Trainingseinheiten
Praktisches Training:
mindestens 3 Stunden, darin enthalten:
- 10 Starts und Landungen mit einem Fluglehrer an Bord
- 10 Starts und Landungen Solo
Im Anschluss praktische Prüfung mit einem CRE(A) SEP oder FE(A)
Gültigkeit & Verlängerung
- Gültigkeit: 2 Jahre
- Verlängerung:
- 12 Stunden SEP (davon 6 Std. als PIC) mit 12 Landungen inkl. einem Flug mit Fluglehrer innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung oder
- Befähigungsüberprüfung mit CRE(A) oder FE(A)